BERLIN. Wenn Erwachsene Kinder zu etwas dauerhaft motivieren möchten, greifen sie gerne in die pädagogische Trickkiste. Weit oben im Instrumentenkasten liegt das Lob: Es ist toll, was Du da gemacht…
Gestern stellte ich »Mut zu neuen Medien« (pdf) an einer Fachtagung des Deutschen Philologenverbands in Kassel vor (Folien gibt’s hier). In der Diskussion stellte eine Lehrerin die Frage, mit…
Für die britische «Times» ist er der einflussreichste Bildungsforscher der Welt. John Hattie (68) hat Studien über Millionen Lehrer und Schüler rund um den Globus analysiert, um eines herauszufinden: Was ist guter Unterricht? Hier gibt er die Antwort – und er glaubt, dass die Schweiz einen grossen Fehler begeht.
Die Art, wie wir Wissen vermitteln, ist ineffektiv, sagt der Physiker und Wissenschaftsphilosoph John Erpenbeck. Ein Gespräch über natürliche Neugier, Kontrollzwänge und Gefühle für Pythagoras.
Hackerangriffe nehmen rasant zu. Auch Schulen sind nicht von der Gefahr ausgenommen. Doch ausgerechnet dort, wo heikle Daten zum Alltag gehören, gibt es frappante Sicherheitslücken.
Diesen Aufsatz habe ich für das Schulblatt Aargau/Solothurn geschrieben, es ist in der Ausgabe 9/2018 leicht gekürzt erschienen (noch nicht online). An dieser Stelle möchte ich allen, die ihn bei G…
Die Konferenz der Gymnasialrektoren fasst eine umfassende Revision der Maturität ins Auge. Das Ziel: Die Jugendlichen sollen bessere Grundkompetenzen und mehr Wahlmöglichkeiten erhalten.
Auszug aus der Stellungnahme des VSG (die auch vom LCH unterstützt wird):
A. Antworten des VSG auf die Anhörungsfragen
1. Befürworten Sie die Umbenennung des Lernbereichs gemäss Art. 11 Bst. a Ziff. 2 desMAR in „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik)“?
Ja, denn dadurch wird das Fach adäquat eingereiht.
2. Ist die Erhöhung des prozentualen Anteils dieses Lernbereichs von 25–35 % auf neu 27–37 % angemessen?
Ja, denn darin spiegelt sich die Erweiterung des Fächerkanons durch die Einführung eines neuen Fachs. …
B. Änderungsvorschlag des VSG: Formulierung des Art. 9 Absatz 5bis
Der VSG schlägt vor, Art. 9 Absatz 5bis folgendermassen zu formulieren:
Als weitere obligatorische Fächer belegen alle Schülerinnen und Schüler a. Informatik
b. Wirtschaft und Recht
Begründung: Die von der EDK vorgeschlagene Formulierung impliziert mit der Verwendung von „Fach“ neben „Einführung“ einen (nicht vorhandenen oder nicht beabsichtigten) Unterschied zwischen den beiden obligatorischen Fächern. Die Formulierung des VSG vermeidet dies und sorgt gleichzeitig auch formal zu einer gleichen Darstellung wie bei den anderen Fächern (Grundlagenfach, Schwerpunktfach, Ergänzungsfach).
C. Weitere Anpassungen des MAR/MAV
Der VSG regt an, Art. 20 Abs. 1 Bestimmung f (zum Maturitätsausweis) auf folgende Weise zu ergänzen:
„die Noten der Maturitätsfächer nach Artikel 9 Absatz 1 und der obligatorischen Fächer nach Artikel 9 Absatz 5bis“.
Begründung: Dadurch bekommt die Informatik das notwendige Gewicht nach aussen. Denn die obligatorischen Fächer werden so aufgewertet, und gleichzeitig können die Maturandinnen und Maturanden auf den Besuch dieser Fächer verweisen (z.B. bei Bewerbungen oder beim Studium im Ausland). Zudem hat sich Erwähnung des obligatorischen Fachs EWR bereits in verschiedenen Kantonen bewährt.