Das Zürcher Verwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Mutter ab, die eine Benachteiligung ihrer Tochter geltend machte. Einig war sich die Kammer indes nicht – eine Minderheit stellt tatsächlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung fest.
Quelle: Gymi-Aufnahmeprüfung: Privatschüler sind nicht benachteiligt