Eine Facebook-Freundschaft alleine macht nicht befangen

Bei einem Streit um das gemeinsame elterliche Sorgerecht war der Präsident der Kesb mit dem Vater des Kindes auf Facebook befreundet. Für die Mutter war der Präsident deshalb befangen – doch das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab.

Quelle: Eine Facebook-Freundschaft alleine macht nicht befangen | NZZ