Erste-Hilfe-Pflicht für deutsche Sportlehrer beschlossen

Wenn Sportlehrer keine ordnungsgemässen Rettungsmassnahmen durchführen, dann ist das eine Amtspflichtverletzung, die unter Umständen Entschädigungen nötig macht. Damit wurde den Eltern eines nun schwerbehinderten jungen Mannes der Rücken gestärkt. Derzeit wird jedoch in vielen Bundesländern ebenso wie in Schweizer Kantonen auf eine aktuelle Nothelferausbildung zu wenig Wert gelegt.

Quelle: Erste-Hilfe-Pflicht für deutsche Sportlehrer beschlossen