Das Rechtsinstitut der Ehe ist für die existenziell notwendige Zeugung von eigenen Nachkommen eingerichtet und sollte deshalb für die heterosexuelle Partnerschaft reserviert bleiben.
Das Rechtsinstitut der Ehe ist für die existenziell notwendige Zeugung von eigenen Nachkommen eingerichtet und sollte deshalb für die heterosexuelle Partnerschaft reserviert bleiben.